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STIFTUNGSMONITOR 2021
Die jährliche Umfrage «Stiftungsmonitor» zeigt, dass in vielen Stiftungen in Vorbereitung des Generationswechsels ein dringlicher Handlungsbedarf besteht. Mit dem Stiftungsmonitor analysiert unsere Niederlassung in Wien gemeinsam mit der Plattform www.stiftung-nextgen.at jährlich relevante Entwicklungen im österreichischen Stiftungssektor. Insgesamt haben Ende 2021 über 130 österreichischen Privatstiftungen an der Umfrage teilgenommen.
Nahezu alle Stiftungen haben angegeben, dass sie über Wertpapiere innerhalb ihrer Finanzanlagen verfügen. Auch die Anlageklassen Private Equity und Kunst sind zunehmend als Anlagen in Stiftungen vertreten:
Welche Assetklassen sind in österreichischen Privatstiftungen vertreten?
Für den Bereich der Finanzanlagen lassen sich aus den Ergebnissen der Studie die folgenden zentralen Erkenntnisse ableiten:
Erkenntnis 1: Rund die Hälfte der Stiftungsurkunden sieht keine Änderungsrechte vor.
Etwaige Vorgaben in den Anlagerichtlinien zu Anlagezielen oder Strategie lassen sich nach Ableben des Stifters nicht mehr anpassen. Änderungen im Kapitalmarktumfeld können beispielsweise dazu führen, dass Ausschüttungen nicht mehr im gewünschten oder geforderten Ausmass vorgenommen werden können.
Empfehlung: Stifter sollten die Stiftungsurkunde noch zu Lebzeiten anpassen bzw. von Stiftungsexperten insbesondere auch auf Änderungsrechte überprüfen lassen, um mögliche nachteilige Folgen zu vermeiden.
Erkenntnis 2: Über die Hälfte der Begünstigten werden vom Stifter nur informell informiert.
Fehlt ein institutionalisiertes Berichtswesen, ist bei Ableben des Stifters ein Informationsdefizit festzustellen. Ein Fünftel der Begünstigten erhält dann keine Informationen mehr. Konflikte mit Begünstigten sind häufig auf fehlende Transparenz zurückzuführen.
Empfehlung: Dieses Risiko kann man mit einem professionellen Berichtswesen vermeiden. So sind die Informationsrechte für die Familie gewährleistet und können darüber hinaus die Entscheidungen auf einer akkuraten Basis getroffen werden.
Erkenntnis 3: Nach Ableben des Stifters erfolgt meist keine Beurteilung der Anlageresultate durch eine neutrale Stelle.
Solange der Stifter aktiv ist, überwacht er in vielen Fällen die Entwicklung des Vermögens und die Resultate der Vermögensanlage selbst. Nach dessen Ableben sieht der Vorstand häufig die Bank in dieser Funktion. Damit ist eine unabhängige Überwachung und neutrale Beurteilung der Anlageresultate aber nicht mehr gewährleistet.
Empfehlung: Stiftungen sollten bereits zu Lebzeiten eine unabhängige Instanz zur Überwachung und Beurteilung der Vermögensentwicklung installieren. Darüber hinaus zeigt eine unabhängige Überwachung vielfach auch Optimierungspotentiale auf.
Erkenntnis 4: Die Anlagestrategie nach dem Generationswechsel ist meist konservativer.
Liegt die Verantwortung für die Anlagestrategie nach dem Ableben des Stifters beim Vorstand bzw. bei der Bank ist diese vielfach konservativer. Dies kann zu einem Zielkonflikt mit den finanziellen Anforderungen der Stiftung führen.
Empfehlung: Noch zu Lebzeiten des Stifters sollte die Anlagestrategie am Stiftungszweck und an den Vorgaben ausgerichtet werden, um eventuelle Zielkonflikte in Zukunft zu vermeiden.
Die vollständigen Ergebnisse zu sämtlichen Themen der Umfrage (Finanzanlagen, Organisation und Governance, Generationswechsel und Gemeinnützigkeit) können Sie auf der folgenden Webseite abrufen:
https://stiftung-nextgen.at/2022/02/24/stiftungsmonitor-2021-die-ergebnisse/
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