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SCHAFFT MIFID II KOSTENTRANSPARENZ?
Die Vorgaben aus der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (kurz «MiFID II») sowie deren nationale Umsetzungen verpflichten Finanzdienstleister, ihre Kunden über alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und dem jeweiligen Finanzinstrument zu informieren. Gebühren und Kostenangaben waren bisher über mehrere Dokumente verteilt dargestellt. Kundenbezogene Kosten fanden sich in Beratungs- oder Verwaltungsverträgen, Nebenabreden zu den Verträgen oder Gebührenverzeichnissen. Produktbezogene Kosten konnten dem Kundeninformationsdokument (KID) oder Factsheets entnommen werden. Ziel des Gesetzgebers war es, diese Informationen für den Kunden übersichtlich zusammenzuziehen.
Finanzdienstleister haben zukünftig ihre Kunden sowohl vor (ex-ante) als auch nach (ex–post) Dienstleistungserbringung über die Kosten und Nebenkosten des Produkts bzw. der Dienstleistung zu informieren. Auf Wunsch muss dem Kunden zudem eine Einzelaufstellung der Kosten zur Verfügung gestellt werden. Diese enthält zumindest eine Aufschlüsselung in einmalige und laufende Kosten und informiert auch über Kosten im Zusammenhang mit Transaktionen und Nebendienstleistungen. Auch Zuwendungen von dritter Seite sind offenzulegen.
Viele Vorgaben sind in der Richtlinie jedoch nicht präzise definiert. Das eröffnet Interpretationsspielraum und führt dazu, dass der Kostenausweis von Institut zu Institut inhaltlich unterschiedlich aussehen kann. Vorsicht ist auch bei Produkten geboten, welche keine expliziten Kosten haben, sondern wo die Kosten indirekt über den Zins abgegolten werden. Von einer isolierten Beurteilung einzelner Kostenpositionen ist abzuraten. Eine gesamthafte Beurteilung von Kosten, Rendite- und Risikoerwartung ist notwendig, um nicht aufgrund kurzfristiger Effekte die langfristigen Anlagemöglichkeiten einzuschränken. Mit unseren täglichen Investment Controlling Tätigkeiten haben wir bisher schon die Kosten transparent gemacht und gewährleistet, dass diese markt- und vertragskonform abgerechnet werden. Zudem sorgen wir dafür, dass die Vergleiche mit einem einheitlichen Ansatz erfolgen, um Ihnen eine optimale Entscheidunggrundlage zu bieten.
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