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NACHHALTIGES INVESTIEREN - VON DER NISCHE ZUM STANDARD?
Investoren berücksichtigen zunehmend ökologische Aspekte,soziale Faktoren und Governance-Kriterien («Environmental-Social-Governance» – «ESG») bei der Auswahl von Finanzprodukten. Aktuell sind es vorwiegend institutionelle Investoren und kirchliche Institutionen, die diese Entwicklung vorantreiben. Diese haben dabei gesetzliche bzw. regulatorische Vorgaben zu berücksichtigen, die zunehmend Nachhaltigkeitsaspekte miteinschließen. Auch bei gemeinnützigen Stiftungen ist ein steigendes Interesse für dieses Thema zu beobachten, da auf diese Weise auch Reputationsrisiken vermieden werden können.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2018 – basierend auf den Arbeiten einer Expertengruppe – einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen entwickelt. Ziel ist es, den Finanzsektor in die Ziele nachhaltiger Finanzierung aktiv miteinzubinden. Ein besonderer Schwerpunkt betrifft dabei die Eindämmung des Klimawandels. Der Aktionsplan umfasst folgende Kernpunkte1:
- Etablierung von nachvollziehbaren EU-Standards bei der Klassifizierung von nachhaltigen Aktivitäten
- Schaffung eines EU-Labels für «grüne» Finanzprodukte,um Investoren bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen
- Definition von Verantwortlichkeiten für Asset Manager und Institutionelle Investoren
- Steigerung der Transparenz bei den Unternehmen; verpflichtende Angaben für Emittenten in Kapitalmarktprospekten betreffend ihrer ESG-Policy
- Verankerung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den regulatorischen Vorgaben für Banken und Versicherungen
Die Offenlegungspflicht für Pensionskassen, inwiefern ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Faktoren in der Veranlagung und im Risikomanagement berücksichtigt werden, wurde durch die «EbAV-Richtlinie»2 bereits umgesetzt. EU-Mitgliedstaaten müssen diese europäischen Anforderungen national bis zum 13. Januar 2019 in Kraft setzen. Gesetzliche Vorgaben werden beispielsweise in Deutschland und Österreich insbesondere bei der Auswahl von Vermögenswerten («nach ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien») und bei der Informationspflicht («Berücksichtigung von ESG-Kriterien») gemacht3. Inhaltlich vergleichbare Aktivitäten werden in der Schweiz durch den «Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen» («SVVK-ASIR») entfaltet.
Diese Entwicklungen machen es notwendig, ESG-Kriterien im Rahmen eines umfassenden Investments Controllings zu berücksichtigen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die definierten Vorgaben in diesem Bereich eingehalten werden. Darüber liefern entsprechende ESG-Berichte eine Entscheidungsgrundlage für verantwortliche Organe und es kann zusätzlich der Informationspflicht gegenüber Stakeholder nachgekommen werden.
ESG-Controlling Systeme sollten hinsichtlich der Methodik transparent und nachvollziehbar sein. Die Frage, wie sich ein Rating ergibt, sollte keine «black box» sein. Eine umfassende Datenbasis ist Voraussetzung, dass der Asset Manager in seinen Anlageentscheidungen nicht eingeschränkt wird und dadurch die Anlageergebnisse beeinträchtigt werden. Auch die Vergleichbarkeit von «ESG-Ratings» in Bezug zu einer Benchmark und der jeweiligen Peer Group ist ein wesentlicher Aspekt, den ein ESG-Controlling ermöglichen soll.
Unser LMM ESG-Controlling basiert mit MSCI als Datenanbieter auf einem international anerkannten System, mit der weltweit größten verfügbaren Datenbasis in diesem Bereich. Gerne beraten wir Sie dabei, wie Sie ein effizientes und für Sie maßgeschneidertes System der Überwachung und Berichterstattung im Bereich der Nachhaltigkeit etablieren können.
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Quelle:
1 https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance_de#committments
2 EU-Richtlinie 2016/2341 vom 14.12.2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der
betrieblichen Altersvorsorge (EbAV)
3 Vgl. uA § 25a öPKG, § 7a dAltZertG und §144 dVAG
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